Zusammenfassung: Der EGMR nimmt Stellung zur Bestimmung des Opferstatus eines Beschwerdeführers und prüft, welche Aufwendungen, die im Zuge eines, laut Beschwerde unangemessen langen Baugenehmigungsverfahrens entstanden sind, als notwendige Kosten qualifiziert werden können.
EGMR, 03.02.2005, Beschw Nr 37040/02 im Fall Riepl gg Österreich