§ 58 Abs 3 Z 3 StGB
Der OGH nimmt Stellung zur Bemessung der Verjährungsfrist, wenn das Opfer die Volljährigkeit bereits vor der mit 01.07.2001 veranlassten Senkung des Volljährigkeitsalters (mit Ablauf des 19. Lebensjahres) erreicht hatte.
OGH, 23.08.2005, 11 Os 35/05i