§ 136 Abs 3 StGB
Der OGH erläutert, dass Schädigungen eines anderen Fahrzeugs, die Kosten für ein Ersatzauto sowie der Verdienstentgang des rechtmäßigen Fahrzeugbesitzers nicht als "Schäden" im Sinne des § 136 Abs 3 StGB qualifiziert werden können.
OGH, 31.08.2005, 13 Os 77/05f