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OGH, 31.08.2005, 13 Os 77/05f (Strafrecht)

StrafrechtÖJZ-LSK 2005/239 Heft 21 v. 1.11.2005

§ 136 Abs 3 StGB

Der OGH erläutert, dass Schädigungen eines anderen Fahrzeugs, die Kosten für ein Ersatzauto sowie der Verdienstentgang des rechtmäßigen Fahrzeugbesitzers nicht als "Schäden" im Sinne des § 136 Abs 3 StGB qualifiziert werden können.

OGH, 31.08.2005, 13 Os 77/05f

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