§ 1360 ABGB
Der OGH erörtert, dass § 1360 ABGB bei Beurteilung der Verantwortlichkeit eines ausgetretenen Gesellschafters einer OHG analog zugrundezulegen ist.
OGH, 28.06.2005, 10 Ob 58/05k
§ 1360 ABGB
Der OGH erörtert, dass § 1360 ABGB bei Beurteilung der Verantwortlichkeit eines ausgetretenen Gesellschafters einer OHG analog zugrundezulegen ist.
OGH, 28.06.2005, 10 Ob 58/05k