§ 19 Abs 1 Z 1 UVP-G 2000
Der VwGH erörtert, dass die Rechtswidrigkeit der Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Bewilligungsverfahren nur von jemandem vorgebracht werden darf, dem nach dem Materiengesetz Parteistellung zukommt.
§ 19 Abs 1 Z 1 UVP-G 2000
Der VwGH erörtert, dass die Rechtswidrigkeit der Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Bewilligungsverfahren nur von jemandem vorgebracht werden darf, dem nach dem Materiengesetz Parteistellung zukommt.