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VwGH, 24.11.2003, 2000/10/0200 (Schul- und Hochschulrecht)

Schul- und HochschulrechtVwGH-A 2005/181ÖJZ 2005, 772 Heft 19 v. 1.10.2005

§ 22 SchUG-B

Der VwGH erörtert, dass die Unterlassung der Verständigung nach § 22 SchUG-B kein Hindernis dafür darstellt, die Schulleistungen mit "Nicht genügend" zu benoten.

VwGH, 24.11.2003, 2000/10/0200

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