§ 89 SPG 1991; 3 88 SPG 1991; § 1 DSG 2000
Der VwGH beschreibt die Zielsetzung erkennungsdienstlicher Maßnahmen und legt dar, dass die behördliche Herstellung eines Fotos bei fehlender Einwilligung des Abgebildeten eine Verletzung dessen Persönlichkeitsrechte begründet.