§ 89 Abs 4 SPG 1991
Der VwGH erörtert, dass § 89 Abs 4 SPG 1991 auch bei Fehlen einer Mitteilung der Dienstaufsichtsbehörde das Erfordernis eines schriftlichen Entscheidungsantrags normiert.
VwGH, 07.10.2003, 2002/01/0278
§ 89 Abs 4 SPG 1991
Der VwGH erörtert, dass § 89 Abs 4 SPG 1991 auch bei Fehlen einer Mitteilung der Dienstaufsichtsbehörde das Erfordernis eines schriftlichen Entscheidungsantrags normiert.
VwGH, 07.10.2003, 2002/01/0278