§ 8 AsylG 1997; Art 3 MRK
Der VwGH erörtert, dass ein Änderungsbescheid bezüglich der Rechtmäßigkeit der Abschiebung erlassen werden kann, sofern keine medizinischen Gründe gegen einen Aufenthalt im Kosovo sprechen. Eine auch medizinisch schlechtere Versorgungslage im Kosovo ist für die Beurteilung einer allfälligen Verletzung von art 3 MRK nicht maßgeblich.