§ 40 Abs 4 SPG 1991; § 139 Abs 2 StPO 1975
Der VwGH erörtert, dass allenfalls auch eine Inaugenscheinnahme eines unbekleideten Körpers als Personsdurchsuchung qualifiziert werden kann.
VwGH, 07.10.2003, 2001/01/0311
§ 40 Abs 4 SPG 1991; § 139 Abs 2 StPO 1975
Der VwGH erörtert, dass allenfalls auch eine Inaugenscheinnahme eines unbekleideten Körpers als Personsdurchsuchung qualifiziert werden kann.
VwGH, 07.10.2003, 2001/01/0311