vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH, 02.06.2005, 12 Os 38/05p (Jugendgerichtsbarkeit)

JugendgerichtsbarkeitÖJZ-LSK 2005/203 Heft 18 v. 15.9.2005

§ 5 JGG; § 36 StGB; § 345 Abs 1 Z 11 StPO; § 281 Abs 1 Z 5 StPO; § 281 Abs 1 Z 5a StPO

Der OGH erörtert, dass die Prüfung der Bedingungen für die Zugrundelegung der Strafsätze für Jugendliche oder junge Erwachsene dem Schwurgerichtshof gemeinsam mit den Geschworenen obliegt. Das Entscheidungsergebnis muss im Urteil begründet werden und unterliegt der Anfechtung nach § 345 Abs 1 Z 13 StPO iVm § 281 Abs 1 Z 5 und Z 5a StPO.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!