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OGH, 23.05.2005, 3 Ob 193/04k (Zivilrecht)

ZivilrechtÖJZ-LSK 2005/202 Heft 18 v. 15.9.2005

Art 50 UN-K; § 932 ABGB

Der OGH erörtert, dass der Erwerber im Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts seine Preisminderungsansprüche nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend machen muss. Maßgeblich für die Beurteilung des Preisminderungsanspruchs ist der Lieferzeitpunkt, wobei Art 50 UN-K auch eine Kürzung des gesamten Kaufentgelts erlaubt.

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