§ 18 Abs 2 Z 2 GGG
Der VwGH erörtert, dass die Gegenleistung nicht bei Bestimmung der gebührenrechtlichen Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen ist, sofern die beiden Hauptleistungspflichten eines Vergleichs zueinander in einem synallagmatischen Verhältnis stehen.