§ 2 EStG; § 28 EStG
Der VwGH prüft, ob eine Vermietungstätigkeit, die tatsächlich nie verwirklicht wurde, da die zu vermietende Eigentumswohnung vor der Einnahme von Erlösen wieder verkauft wurde, als Einkunftsquelle qualifiziert werden kann.
VwGH, 31.03.2004, 2003/13/0151