§ 2 Abs 3 EStG; § 2 UStG
Der VwGH erörtert, dass die vorzeitige Aufhebung einer Vermietungstätigkeit aus privaten Gründen Einkommensteuerlich nicht als Liebhaberei zu qualifizieren ist.
VwGH, 03.07.2003, 99/15/0017
§ 2 Abs 3 EStG; § 2 UStG
Der VwGH erörtert, dass die vorzeitige Aufhebung einer Vermietungstätigkeit aus privaten Gründen Einkommensteuerlich nicht als Liebhaberei zu qualifizieren ist.
VwGH, 03.07.2003, 99/15/0017