§ 1438 ABGB; § 19a RAO
Der OGH erörtert, dass die Begleichung einer Kostenersatzforderung zuhanden des Rechtsanwalts der gegnerischen Partei die konkrete Einforderung durch den Rechtsvertreter erfordert und prüft Kompensationsmöglichkeiten des Zahlungspflichtigen.