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Entscheidung - OGH, 27.04.2004, 11 Os 31/04

StrafprozessrechtÖJZ-LSK 2004/207 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 21 StGB; § 252 Abs 1 StPO; § 281 Abs 1 Z 3 StPO; § 281 Abs 1 Z 11 StPO

Der OGH erörtert, dass die Verlesung eines Sachverständigengutachtens, das Feststellungen zur seelischen oder geistigen Abartigkeit und dessen Auswirkungen auf die Anlasstat enthält, bei Missachtung der Vorgaben des § 252 Abs 1 StPO Nichtigkeit der Entscheidung zur Folge hat.

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