§ 1424 ABGB; § 19a RAO
Der OGH legt dar, dass ein Zahlungseingang beim Rechtsanwalt, der bei bestehendem gesetzlichem Pfandrecht einen Kostenersatzanspruch seines Klienten noch nicht eingefordert hat, der vertretenen Partei zuzurechnen ist.
OGH 28.04.2004, 3 Ob 30/04i