§ 28 Abs 2 KSchG
Der OGH erörtert, dass die trotz Aufforderung nicht erfolgte Zusage des Unternehmers zur Unterlassung des Gebrauchs oder der Bezugnahme auf Rechts- oder sittenwidrige Geschäftsbedingungen die Annahme einer Wiederholungsgefahr rechtfertigt.
OGH 25.05.2004, 4 Ob 98/04x