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Entscheidung - OGH, 25.05.2004, 4 Ob 36/04d

Gewerblicher RechtsschutzÖJZ-LSK 2004/229 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 10 Abs 2 MSchG

Der OGH beschreibt die Anwendungsvoraussetzungen des § 10 MSchG und betont, dass sich der Bekanntheitsgrad bzw die Verkehrgeltung einer Marke nicht prozentual bemessen lässt.

OGH 25.05.2004, 4 Ob 36/04d

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