§ 10 Abs 2 MSchG
Der OGH beschreibt die Anwendungsvoraussetzungen des § 10 MSchG und betont, dass sich der Bekanntheitsgrad bzw die Verkehrgeltung einer Marke nicht prozentual bemessen lässt.
OGH 25.05.2004, 4 Ob 36/04d
§ 10 Abs 2 MSchG
Der OGH beschreibt die Anwendungsvoraussetzungen des § 10 MSchG und betont, dass sich der Bekanntheitsgrad bzw die Verkehrgeltung einer Marke nicht prozentual bemessen lässt.
OGH 25.05.2004, 4 Ob 36/04d