§ 10 Abs 2 MSchG
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen die Orientierung an der Leistungserbringung des fremden Markeninhabers und die Nutznießung am positiven Bekanntheitsgrad einer Marke eine Verletzung des Markenrechts begründet.
OGH 25.05.2004, 4 Ob 36/04d