§ 30 Abs 1 Z 3 KO
Der OGH legt dar, dass die Anfechtbarkeit einer Begünstigung eine Beteiligung des Gemeinschuldners sowie einen Kausalzusammenhang zwischen Begünstigungsvorsatz und Begünstigungshandlung voraussetzt.
OGH 17.05.2004, 1 Ob 45/03d
§ 30 Abs 1 Z 3 KO
Der OGH legt dar, dass die Anfechtbarkeit einer Begünstigung eine Beteiligung des Gemeinschuldners sowie einen Kausalzusammenhang zwischen Begünstigungsvorsatz und Begünstigungshandlung voraussetzt.
OGH 17.05.2004, 1 Ob 45/03d