§ 52 Abs 2 ZPO; § 393 Abs 3 ZPO; § 502 Abs 1 ZPO
Der OGH erörtert, dass auch bei Zurückweisung der Revision gegen ein Zwischenurteil und Darlegung der gesetzwidrigen Erhebung der Revision in der Revisionsbeantwortung über die Kosten derselben im Endurteil der Hauptsache abzusprechen ist.