Zusammenfassung: Der Autor nimmt in seinem Beitrag auf das Deregulierungsgesetz 2002 bezug, das den Organen der Legislative vorschreibt, bei der Konzeption von Gesetzesentwürfen, bei geplanter Novellierung von Rechtsakten oder Umsetzung von Gemeinschaftsrecht den aktuellen "Gebrauchswert" und Zweckdienlichkeit der Norm und die (rechtlichen) Auswirkungen einer Rechtssetzung zu beurteilen. Bußjäger qualifiziert die Deregulierungsanweisung als Ausdruck einer symbolischen Gesetzgebung und erläutert, warum sich dieses Gesetz in der praktischen Umsetzung nicht bewährt.