Zusammenfassung: Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die durch das ZivRÄG 2004 bedingten Neubestimmungen im Nachbarrecht vor, die reformierte Abwehrrechte der Nachbarn gegen positive und negative Immissionen von Bäumen und Pflanzen vorsehen. Dabei erläutern sie insbesondere den Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme und das Verhältnis zu öffentlich-rechtlichen Baum- und Pflanzenschutzbestimmungen, nehmen Stellung zum Erfordernis eines außergerichtlichen Streitschlichtungsversuchs, zum Selbsthilferecht und zur allfälligen Kostenteilung und zeigen abschließend weitere Verbesserungsmöglichkeiten im Nachbarrecht.