Zusammenfassung: Der Beitrag enthält eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen zur Umgestaltung des strafprozessualen Hauptverfahrens. Der Autor diskutiert, ob eher die Inquisitions-- oder Verhandlungskomponente im Strafverfahren betont werden sollte, beschreibt die Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten und nimmt, bezugnehmend auf die angestrebte Ermittlungsbefugnis des Staatsanwalts, Stellung zur allfälligen Doppelfunktion des Staatsanwalts als Ankläger und Zeuge und zu dessen Ablehnung wegen Befangenheit. Bei den Tatopfern spricht er sich für eine Neudefinition der Geschädigtenposition aus und prüft die Zweckmäßigkeit der Gewährung von Verfahrenshilfe sowie der Einräumung einer Nebenklagemöglichkeit. Schließlich stellt er aufbauend auf einer rechtsvergleichenden Übersicht zu diversionellen Erledigungsformen eine entsprechende Ausweitung des Diversionsgedankens in Richtung der Implementierung einer Verfahrensbegünstigung oder Verfahrensverkürzung für geständige Angeklagte zur Debatte, wobei er auch die Zulässigkeit von Absprachen erörtert.