§ 481 Abs 1 ABGB
Der OGH prüft die Bindungswirkung einer grundbücherlich nicht registrierten, vertraglich begründeten Dienstbarkeit für den Erwerber, der die Liegenschaft zuerst als Vorempfang eines Erb- oder Pflichtteilsanspruchs und nachfolgend im Erbschaftsweg erlangte.