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Entscheidung - EGMR, 09.01.2003, Beschw Nr. 45.330/99 im Fall S L gg Österreich

GrundrechtMRK 2003/20ÖJZ 2003, 395 - 398 Heft 10 v. 15.5.2003

Zusammenfassung: Der EGMR legt dar, dass die Bestimmung des § 209 StGB einen diskriminierenden Eingriff in das Privat- und Familienleben des Homosexuellen begründet und erörtert, dass diesem trotz Aufhebung des Gesetzes und Feststellung dessen Konventionswidrigkeit dem Beschwerdeführer eine Ersatzzahlung für immaterielle Schäden zusteht.

EGMR, 09.01.2003, Beschw Nr. 45.330/99 im Fall S L gg Österreich

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