Zusammenfassung: Der EGMR spricht sich gegen die Feststellung einer staatlichen Ersatzpflicht für zukünftige, aus der Wiederherstellung des konventionskonformen Zustands resultierende Aufwendungen aus.
EGMR, 09.01.2003, Beschw Nr. 39.392/98 und 39.829/98 im Fall L und V gg Österreich