Zusammenfassung: Der EGMR legt dar, dass die Annahme einer autonomen Beendigungsmöglichkeit des Lebens und die Zusicherung der Straffreiheit für den Sterbehelfer den Grundwertungen der MRK widersprechen würde.
EGMR, 29.04.2002, Beschw Nr. 2346/02 im Fall Pretty gg das Vereinigte Königreich