Zusammenfassung: Der EGMR erörtert anlässlich der Zulässigkeitsprüfung einer Ausweisung eines Fremden wegen dessen Straffälligkeit, unter welchen Voraussetzungen eine Sanktion als "erniedrigend" zu qualifizieren ist und beschreibt die Schutzpflicht des Staates gegenüber Gefangenen.
EGMR, 18.04.2002, Beschw Nr. 72.032/01 im Fall Aronica gg Deutschland