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Entscheidung - OGH, 09.10.2002, 7 Ob 234/01i

ZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2003/11 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 1 ZPO

Der OGH erörtert, dass einer namentlich nicht konkretisierten Personenmehrheit von Nutznießern einer Wohltätigkeitsstiftung keine Parteifähigkeit zukommt.

OGH 09.10.2002, 7 Ob 234/01i

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