§ 23 VersVG; Art 13 ARB 1994
Der OGH beschreibt die Obliegenheit des Versicherungsnehmers. dem Versicherer den Eintritt potentiell gefahrensteigernder Ereignisse mitzuteilen sowie die Rechtswirkungen dieser Information auf den Versicherungsvertrag.
OGH 25.09.2002, 7 Ob 162/02b