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Entscheidung - OGH, 25.09.2002, 7 Ob 162/02b

Allgemeine RechtsfragenÖJZ-LSK 2003/10 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 23 VersVG; Art 13 ARB 1994

Der OGH beschreibt die Obliegenheit des Versicherungsnehmers. dem Versicherer den Eintritt potentiell gefahrensteigernder Ereignisse mitzuteilen sowie die Rechtswirkungen dieser Information auf den Versicherungsvertrag.

OGH 25.09.2002, 7 Ob 162/02b

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