Zusammenfassung: Der EGMR legt dar, dass die arbeitsvertragliche Zusicherung von Gehaltserhöhungen bei einem Verzicht auf den Gewerkschaftsbeitritt der Vereinigungs- und Gewerkschaftsfreiheit des Art 11 MRK zuwiderläuft und erläutert, dass der Staat für den Schutz dieser Freiheiten verantwortlich ist.