§ 90a Abs 2 StPO; § 90h Abs 2 StPO
Der OGH legt dar, dass bei Entfall einer Anwendungsvoraussetzung der Diversion vor endgültiger Beendigung des Diversionsverfahrens die formlose Eröffnung oder Fortführung des Strafprozesses zulässig ist.
OGH 13.05.2003, 14 Os 56/03