Zusammenfassung: Der EGMR beschreibt die konventionskonforme Durchführung des Kassationsverfahrens und betont das Erfordernis der Stellungnahmemöglichkeit der Rechtsmittelwerber.
EGMR, 26.07.2002, Beschw 32.911/96, 35.237/97 und 34.595/97 im Fall Meftah ua gg Frankreich