Zusammenfassung: Die Autorin erörtert in ihrem Beitrag, dass oö Regelungen, die den Fang bestimmter Singvögel bei Vorliegen einer naturschutzrechtlichen Genehmigung gestatten, mit den Grundwertungen der Vogelschutzrichtlinie und der Berner Konvention nicht in Einklang zu bringen sind. Verdeutlicht wird dies auch durch eine kritische Stellungnahme zu einschlägigen Entscheidungen des EuGH und des VwGH.