§ 94 Abs 2 EheG; § 68a EheG
Der OGH legt dar, dass schwerwiegende Verletzungen ehelicher Verhaltenspflichten der Einräumung einer Unterhaltsforderung des Ehepartners entgegenstehen.
OGH 25.03.2003, 1 Ob 171/02g
§ 94 Abs 2 EheG; § 68a EheG
Der OGH legt dar, dass schwerwiegende Verletzungen ehelicher Verhaltenspflichten der Einräumung einer Unterhaltsforderung des Ehepartners entgegenstehen.
OGH 25.03.2003, 1 Ob 171/02g