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Entscheidung - EGMR, 11.07.2002, Beschw Nr. 33.505/96 im Fall H E gg Österreich

GrundrechtMRK 2003/22ÖJZ 2003, 433 - 434 Heft 11 v. 1.6.2003

Zusammenfassung: Der EGMR beurteilt die Angemessenheit der Verfahrensdauer und legt dar, dass ihm bei Bestimmung des Ersatzanspruchs keine Mutmaßungen über ein konventionskonform entstandenes Verfahrensergebnis zustehen.

EGMR, 11.07.2002, Beschw Nr. 33.505/96 im Fall H E gg Österreich

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