§ 2 Abs 2 EStG
Der VwGH erörtert unter Bezugnahme auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, dass in Deutschland erlittene Verluste bei Bemessung der Einkommensteuerpflicht in Österreich nicht zu beachten sind.
VwGH, 25.09.2001, 99/14/0217
§ 2 Abs 2 EStG
Der VwGH erörtert unter Bezugnahme auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, dass in Deutschland erlittene Verluste bei Bemessung der Einkommensteuerpflicht in Österreich nicht zu beachten sind.
VwGH, 25.09.2001, 99/14/0217