Zusammenfassung: Der EGMR nimmt Stellung zum Recht des Strafverteidigers auf freie Meinungsäußerung und prüft die Zulässigkeit allfälliger Beschränkungen dieses Grundrechts.
EGMR, 21.03.2002, Beschw Nr. 31.611/96 im Fall Nikula gg Finnland
Zusammenfassung: Der EGMR nimmt Stellung zum Recht des Strafverteidigers auf freie Meinungsäußerung und prüft die Zulässigkeit allfälliger Beschränkungen dieses Grundrechts.
EGMR, 21.03.2002, Beschw Nr. 31.611/96 im Fall Nikula gg Finnland