§ 55 Abs 1 Z 2 JN; § 55 Abs 5 JN; § 11 Z 1 ZPO
Sofern nicht auf das Erbrecht eines bestimmten Erben Bezug genommen wird, begründen mehrere Erben als Prozessgegner in einer Erbschaftsklage eine materielle Streitgenossenschaft.
OGH 28.01.2003, 1 Ob 309/02a