§ 970 ABGB
Eine analoge Zugrundelegung der Haftungsregelungen für Gastwirte zur Bestimmung der Verantwortlichkeit des Reiseveranstalters ist unzulässig.
OGH 17.10.2001, 7 Ob 237/01f
§ 970 ABGB
Eine analoge Zugrundelegung der Haftungsregelungen für Gastwirte zur Bestimmung der Verantwortlichkeit des Reiseveranstalters ist unzulässig.
OGH 17.10.2001, 7 Ob 237/01f
