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Entscheidung - OGH, 17.10.2001, 7 Ob 237/01f

ZivilrechtÖJZ-LSK 2002/59 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 1313a ABGB

Der Reiseveranstalter haftet für schuldhafte Verletzungen des Reiseveranstaltungsvertrags, wobei der Hotelbesitzer rechtlich als sein Erfüllungsgehilfe zu behandeln ist.

OGH 17.10.2001, 7 Ob 237/01f

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