Art 3 CMR; Art 14 CMR; Art 15 CMR; Art 16 CMR; Art 17 CMR
Der OGH erörtert, dass die Beauftragung eines Unterfrachtführers und die Umladung des Frachtguts auf ein Kleinfahrzeug wegen Nichterreichbarkeit der Abholstelle keinen Ausschluss der Beförderung bedingt und beschreibt die Verantwortlichkeit des Frachtführers.

