§ 351 EO
Der OGH beurteilt unter Zugrundelegung eines Exekutionsantrags nach § 351 EO die Bindungswirkung eines Parteienvorschlags der Teilung sowie Teilungsanweisungen im diesbezüglichen Erkenntnis.
OGH 26.06.2002, 3 Ob 52/02x
§ 351 EO
Der OGH beurteilt unter Zugrundelegung eines Exekutionsantrags nach § 351 EO die Bindungswirkung eines Parteienvorschlags der Teilung sowie Teilungsanweisungen im diesbezüglichen Erkenntnis.
OGH 26.06.2002, 3 Ob 52/02x
