§ 55 StGB
Der OGH legt dar, dass bei nachträglicher Verurteilung die bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe nicht zu widerrufen ist.
OGH 27.06.2002, 15 Os 68/02
§ 55 StGB
Der OGH legt dar, dass bei nachträglicher Verurteilung die bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe nicht zu widerrufen ist.
OGH 27.06.2002, 15 Os 68/02
