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Ziviltechnikerurkunden im Verwaltungsverfahren Zur Auslegung des § 4 Abs 3 ZTG

ZiviltechnikerrechtDr. Bernhard Christian Funk, Universitätsprofessor, Wien; Mag. Gerda Marx, WienÖJZ 2002, 532 - 539 Heft 14 und 15 v. 15.7.2002

Zusammenfassung: Der Beitrag beinhaltet eine interpretative Auseinandersetzung mit der Bestimmung des § 4 Abs 3 ZTG. Neben einer allgemeinen Beschreibung des Aufgabenbereichs und der Rechte und Pflichten eines Ziviltechnikers erläutern die Autoren auch dessen Rechtsstellung im Verwaltungsverfahren und prüfen, welche schriftliche Darlegungen des Ziviltechnikers als öffentliche Urkunden zu qualifizieren sind. Eine Erörterung des Verhältnisses zur Profession des Baumeisters und anderen öffentlichen Urkundspersonen runden den Beitrag ab.

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