Zusammenfassung: Der Autor erläutert in diesem Beitrag, unter welchen Voraussetzung der Empfänger eines rechtswidrigen Bescheids die in die Bekämpfung dieser Entscheidung investierten Aufwendungen aus dem Titel eines Amtshaftungsanspruchs geltend machen kann. Dabei beschreibt er auch die Rechtslage bei Unterlassungshandlungen der Behörde und differenziert bei der Beurteilung eines Verschuldens der Behörde zwischen der Zugrundelegung einer unvertretbaren Rechtsansicht und einem Ermessensmissbrauch. Abschließend legt er, unter Bezugnahme auf zahlreiche Rechtsprechungsnachweise, Kriterien dar, die die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der getätigten Aufwendungen begründen.