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Rechtsschutz im Verwaltungsrecht Landesverwaltungsgerichte bzw die UVS als Berufungsbehörden gem § 67h AVG (idF des VerwaltungsreformG 2001)

VerfahrensrechtDr. Wolfgang Pesendorfer, Universitätsprofessor, Vizepräs des VwGH, WienÖJZ 2002, 521 - 531 Heft 14 und 15 v. 15.7.2002

Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag den Regelungsgehalt des durch das Verwaltungsreformgesetz 2001 neugestalteten § 67h AVG und die Konsequenzen der Neubestimmung im Instanzenzug und den Rechtschutzmöglichkeiten des österreichischen Verwaltungsrechts. Aufbauend auf einer Prüfung der Verfassungskonformität der Art 129a Abs 1 Z 3 BVG, Art 129a Abs 2 BVG sowie des § 66 Abs 4 AVG behandelt Pesendorfer unter anderem die meritorische Entscheidungsbefugnis der UVS und deren Status als Berufungsinstanz. Weiters prüft er die rechtliche Qualifikation des Widerspruchs gemäß § 67h AVG, erläutert die Voraussetzungen seine Widerufbarkeit und nimmt Stellung zur Ermessensprüfung der UVS nach § 67h Abs 2 AVG.

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